AGB
Stand: 1. September 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung der Häuser der Trauwerk Häuser GmbH in Berlin-Weißensee, Leipzig, Dresden und Potsdam sowie für die damit verbundenen Leistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.
§ 2 Vertragsschluss
Anfragen über das Formular, per E-Mail oder am Telefon sind unverbindlich. Auf eine Anfrage senden wir ein schriftliches Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der darin genannten Frist in Textform annimmt und wir die Annahme bestätigen.
§ 3 Terminoption
Auf Wunsch halten wir ein Datum in einem Haus vierzehn Tage kostenfrei als Option. Fragt in dieser Zeit ein Dritter denselben Termin an, teilen wir dies mit; der Kunde hat dann drei Werktage Zeit, den Vertrag zu schließen. Aus einer Option entsteht kein Anspruch auf Abschluss des Vertrages.
§ 4 Preise und gleiche Preisstellung
Es gelten die Preise der Pakete Klar, Voll und Alles in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Diese Preise sind in allen vier Häusern identisch. Ein Zuschlag für ein bestimmtes Haus, eine bestimmte Stadt, einen Wochentag oder eine Jahreszeit wird nicht erhoben.
Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten für die gesamte Veranstaltung, nicht je Gast. Catering und Getränke werden nach dem im Angebot ausgewiesenen Schlüssel abgerechnet.
§ 5 Zahlung
25 Prozent des Auftragswertes sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Vertragsschluss fällig. Der Restbetrag ist vierzehn Tage vor der Veranstaltung fällig. Nachträglich beauftragte Leistungen und Verbrauch werden binnen vierzehn Tagen nach der Veranstaltung abgerechnet. Zahlungen erfolgen per Überweisung ohne Abzug.
§ 6 Änderung von Termin und Haus
Der Kunde kann den Termin einmal kostenfrei verlegen, sofern die Verlegung spätestens 120 Tage vor der Veranstaltung in Textform erklärt wird und der gewünschte neue Termin in einem der vier Häuser frei ist. Da die Preise in allen Häusern identisch sind, entsteht durch einen Wechsel des Hauses keine Nachforderung und keine Gutschrift.
Eine weitere Verlegung oder eine Verlegung innerhalb von 120 Tagen vor der Veranstaltung ist nur nach Absprache möglich; die Anzahlung wird in diesem Fall einbehalten.
§ 7 Rücktritt des Kunden
Der Kunde kann jederzeit in Textform zurücktreten. Es werden fällig:
- bis 180 Tage vor der Veranstaltung: 25 Prozent des Auftragswertes
- 179 bis 90 Tage vorher: 50 Prozent
- 89 bis 30 Tage vorher: 75 Prozent
- ab 29 Tagen vorher: 90 Prozent
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Können wir den Termin anderweitig vergeben, rechnen wir den erzielten Erlös an.
§ 8 Rücktritt der Trauwerk Häuser GmbH
Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn die vereinbarte Anzahlung trotz Mahnung mit angemessener Nachfrist nicht geleistet wird, wenn höhere Gewalt die Durchführung unmöglich macht oder wenn die Veranstaltung geeignet ist, den Betrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses erheblich zu gefährden. In den beiden erstgenannten Fällen erstatten wir bereits geleistete Zahlungen unverzüglich.
Ist ein Haus aus einem von uns zu vertretenden Grund nicht nutzbar, bieten wir dem Kunden denselben Termin in einem der drei anderen Häuser zum selben Preis an, soweit dieses frei ist und die Gästezahl aufnehmen kann.
§ 9 Gästezahl
Die verbindliche Gästezahl ist spätestens vierzehn Tage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Eine spätere Erhöhung ist nur im Rahmen der Kapazität des Hauses möglich. Die in der Hausbeschreibung genannten Höchstzahlen dürfen aus Gründen des Brandschutzes nicht überschritten werden.
§ 10 Nutzung der Häuser
Die Häuser werden im vertragsgemäßen Zustand übergeben und sind so zurückzugeben. Bauliche Veränderungen, das Anbringen von Dekoration an Wänden, Decken und historischen Oberflächen sowie offenes Feuer außerhalb der gestellten Halter sind nicht gestattet.
Die Sperrzeiten für Musik ergeben sich aus den behördlichen Auflagen des jeweiligen Hauses und sind in der Hausbeschreibung genannt. Sie sind einzuhalten; die Einhaltung überwacht unsere Koordination.
§ 11 Fremde Dienstleister
Im Paket Klar kann der Kunde eigene Dienstleister beauftragen. Diese müssen spätestens vierzehn Tage vor der Veranstaltung benannt werden und die üblichen Nachweise (Gewerbeanmeldung, Haftpflichtversicherung, bei Speisen die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz) vorlegen. Für das Verhalten seiner Dienstleister haftet der Kunde wie für eigenes Verhalten.
§ 12 Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für eingebrachte Gegenstände und Geschenke übernehmen wir keine Haftung; für Wertsachen steht ein abschließbarer Raum zur Verfügung.
§ 13 Höhere Gewalt
Können wir die Leistung wegen höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung nicht erbringen, bieten wir einen Ersatztermin in einem der vier Häuser zum selben Preis an. Nimmt der Kunde diesen nicht an, erstatten wir bereits geleistete Zahlungen abzüglich nachweislich angefallener Aufwendungen.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Ort des jeweils gebuchten Hauses. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.